Wird im Studiengang {furWelchen} {mitWelchem} als Hauptfach mit klassischem Schwerpunkt gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen:
1. Musikalische Gruppenleitung:
Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes „warming up“ mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).
2. Musiktheorie/Gehörbildung:
Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse.
Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet wird die Einbeziehung eines Trugschlusses.
3. Sing- und Sprechtest (im Hauptfach, ca. 10 Minuten):
- auswendiger Vortrag eines unbegleiteten Volks- oder Kirchenliedes (2 Strophen) sowie
- auswendiger Vortrag von mindestens zwei weiteren vorbereiteten Gesangsstücken: Kunstlieder oder Arien verschiedenen Charakters und verschiedener Epochen, wovon mindestens ein Stück in deutscher Sprache vorgetragen werden muss (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden),
- Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
- falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
2. Je ein Test in zwei instrumentalen Fächern, von denen eines Klavier, Orgel oder Cembalo sein muss.
- Vortrag zweier leichter Stücke aus verschiedenen Epochen.
Zusätzlich zu den vorangehend genannten Anforderungen ist in einem der künstlerischen Fächer (Instrumente oder Gesang) ein Stück aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop vorzutragen. Für die eventuell dazugehörige Begleitung ist selbst zu sorgen (z.B. sich selbst begleiten oder Begleitung bzw. Playback mitbringen).
Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.